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Wo und von wem können die Bewertungen für die Projektarbeit eingegeben werden?

Die Eingabemöglichkeit für die Projektarbeit finden Sie in den 9. Klassen unter “Bewertungen” als “Fach” in der Liste als letzten Eintrag. In Klasse 10 erscheint der Punkt ebenso, sobald mindestens ein Schüler für den HSA angemeldet ist.

Es sind automatisch alle Fachlehrkräfte der Klasse berechtigt, hier Eingaben vorzunehmen.

Zusätzlich kann die Klassenlehrkraft über die Seite “LEBs/Zeugnisse” mit einem Button neben der Note für die Projektarbeit auf die Eingabemaske zugreifen.

Für den HSA in Klasse 10 besteht in der Eingabemaske auch die Möglichkeit, die Bewertungen aus dem Vorjahr zu kopieren, damit das korrekte Zertifikat zum Prüfungszeugnis ausgegeben werden kann, auch wenn die Projektprüfung in der 9. Klasse durchgeführt wurde.

In Klasse 9 der Werkrealschule und Hauptschule, der Realschule und der Gemeinschaftsschule führen alle Schülerinnen und Schüler eine Projektarbeit durch. Die dafür erteilte Note fließt in die Bewertung der Jahresleistung des Faches Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung ein und wird dabei gegenüber den übrigen Leistungen zur Hälfte gewichtet; im Jahreszeugnis wird eine entsprechende Bemerkung ausgebracht. Satz 2 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die entweder in Klasse 9 oder in Klasse 10 an der Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen. (Notenbildungsverordnung §9a Projektarbeit)

SchülerInnen, die den HSA in Klasse 9 oder 10 machen, erhalten das Zertifikat über die Projektarbeit zusammen mit dem Hauptschulabschlusszeugnis. Die Projektarbeit ist Teil des Prüfung und wird auch auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.

Für alle anderen SchülerInnen soll die erteilte Note in Klasse 9 in die Bewertung der Jahresleistung des Faches WBS einfließen.
Für den (W)RSA in Klasse 10 ist die Projektarbeit weder Maßgebend noch wird die Note im Abschlusszeugnis ausgewiesen. Die SchülerInnen erhalten das Zertifikat mit dem Jahreszeugnis der Klasse 9. Daher gibt es für diese SchülerInnen in Klasse 10 keine Eingabemöglichkeit mehr.

Ab dem SJ 2023/24 gilt:
Für die Schülerinnen und Schüler, die an den Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen auf dem Niveau M oder auf dem Niveau E in Klassenstufe 9 lernen, soll die Projektarbeit ab dem Schuljahr 2023/2024 freiwillig ermöglicht werden.
Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet zu Beginn jedes Schuljahres mit Zustimmung der Schulkonferenz, ob die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9, die auf dem Niveau M oder auf dem Niveau E lernen, die Projektarbeit durchführen werden. Bei einer Entscheidung für die Projektarbeit wird diese wie bisher als Teil der Jahresleistung im Fach WBS gewertet.

Schlagworte: Projektarbeit Zertifikat Projektprüfung
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