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Rechtsbehelfsbelehrung

die Rechtsbehelfsbelehrung wird automatisch gemäß dem Runderlass vom 09.04.2026 
https://bass.schule.nrw/20268.htm ausgegeben:

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des eugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der ____________________ (Name und Anschrift der Schule) zu erheben.

In der Grundschule wird sie in Jahreszeugnissen der Klassen 2 bis 4 bei zielgleichen Bildungsgängen automatisch ans Ende des Zeugnisses gedruckt. Alle anderen Grundschulzeugnisse enthalten keine Versetzungsentscheidung und daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ab Klasse 5 (Förderschule) wird auf allen Jahreszeugnissen folgender Text verwendet.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen oder einen erreichbaren Abschluss oder eine Berechtigung nicht zu vergeben, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der ____________________ (Name und Anschrift der Schule) zu erheben.

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