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Kann für eine/n Schüler/in, der/die den Realschulabschluss nicht bestanden hat eine Bescheinigung über einen dem HSA gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden?

Ja das ist möglich. Die Bescheinigung über den erworbenen gleichwertigen Bildungsstand ersetzt aber nicht das (Abgangs-)Zeugnis. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erhalten diese Bescheinigung zusätzlich auf Wunsch.
Zunächst erhält der Schüler / die Schülerin das Abgangszeugnis von Klasse 10. Zeufix erzeugt dies automatisch, wenn der Abschluss nicht bestanden wurde.


Über LEBs/Zeugnisse > Menü ‘Drucken (Schüler)’ können Sie die Bescheinigung über einen gleichwertigen Bildungsstand ausdrucken. Falls der/die Schüler/in im vorangegangenen Schuljahr noch nicht in zeufix erfasst war, erscheint der entsprechende Menüpunkt evtl. nicht. Dann müssen Sie über die Funktion ‘Zeitreise’ in das vorherige Schuljahr wechseln und die Daten dort erfassen.

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