Wie können wir helfen?

Durchsuchen Sie unsere Anleitungen und FAQ Seiten

Drucken

Kann eine Bescheinigung über einen dem HSA oder RSA gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden?

Ja das ist möglich. Die Bescheinigung über den erworbenen gleichwertigen Bildungsstand ersetzt aber nicht das (Abgangs-)Zeugnis. Schülerinnen und Schüler erhalten diese Bescheinigung zusätzlich auf Wunsch.
Zunächst erhält der Schüler / die Schülerin das Abgangszeugnis der Klasse, die er/sie verlässt.

Über LEBs/Zeugnisse > Menü ‘Drucken (Schüler)’ können Sie die Bescheinigung über einen gleichwertigen Bildungsstand ausdrucken.

Zeufix prüft für Sie automatisch, ob mit den Noten (und Niveaustufen) des aktuellen Jahres oder des Vorjahres solch eine Bescheiniung ausgestellt werden kann. Es müssen alle Noten auf dem für die Bescheinigung notwendigen Niveau eingegeben sein und lt. der entsprechenden Versetzungsordnung müss der/die Schüler/in die Versetzung geschafft haben.

Falls der/die Schüler/in im vorangegangenen Schuljahr noch nicht in zeufix erfasst war, oder Noten noch fehlen erscheint der entsprechende Menüpunkt evtl. nicht. Über die Funktion ‘Zeitreise’ können Sie in das vorherige Schuljahr wechseln und die Daten dort nacherfassen.

Inhaltsverzeichnis