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Wie erstelle ich Zeugnisse für inklusiv beschulte SchülerInnen in der GS BW?

Grundlage ist die VwV Zeugnisse von Baden-Württemberg.

2.2.2
Wird ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer allgemeinen Schule erfüllt, wird ein Zeugnis, eine Halbjahresinformation, ein Lernentwicklungsbericht oder ein Schulbericht der allgemeinen Schule erteilt und bei zieldifferentem Unterricht jeweils folgende Bemerkung aufgenommen: „ [Name] wurde zieldifferent unterrichtet. Die Leistungsbeschreibung und -bewertung erfolgte auf Grundlage des Bildungsplans für den Förderschwerpunkt [Lernen beziehungsweise geistige Entwicklung].“; bei Bedarf kann die Schule zur Vermittlung eines breiteren Bildes über den erreichten Bildungsstand unter Bemerkungen ergänzende Hinweise für einzelne Fächer oder Fächerverbünde aufnehmen, insbesondere falls der jeweils zu Grund gelegte Bildungsplan ein Fach der allgemeinen Schule nicht kennt, die Schülerin oder der Schüler darin jedoch Kompetenzen erworben hat, oder ein schuleigenes Beiblatt beifügen.

← Es gibt keine besonderen Zeugnisse für inklusiv beschulte Kinder. Gerade für Kinder mit dem Förderschwerpunkt GENT existieren zwar für das SBBZ spezielle Textzeugnisse – diese dürfen wir aber leider in der Griundschule nicht verwenden.
← Die Standardsätze „[Name] wurde zieldifferent uterrichtet …“ finden Sie im Texthelfer unter dem Feld „Bemerkungen“.

In Klasse 1 und 2 können Sie die normalen Grundschulzeugnisse verwenden. Da hier mit individuellem Text gearbeitet werden kann ist dies meistens die einfachste Lösung.

Für die Klasen 3 und 4 ergibt sich aber das Problem, dass die Notenzeugnisse für diese Kinder nicht passend sind.

Variante 1 – Verwendung des Schulberichts der 1. Klasse

Die Verwaltungvorschrift schreibt, ja nur „ein Zeugnis … der allgemeinen Schule“, gibt jedoch nicht vor, dass es auch aus der passenden Klassenstufe sein muss.
Sie können also eine eigene Klasse für die inklusiven SchülerInnen erzeugen, in der als Klassenstufe 1 eingetragen ist (dies wählt das Zeugnisformular) – und unter „alternativen Namen verwenden (Druck)“ den eigentlichen Klassennamen hinterlegen.

Die Anleitung finden Sie hier

Variante 2- Schuleigene Beiblätter

Sie können auch einen schuleigenen Anhang zum Regelzeugnis erstellen.
Legen Sie dazu ein oder mehrere neues Fächer an (Klassen/Schüler/Fächer > rechts Fächer > unten „Neues Fach“)

z.B. Name: „Lernentwicklungsbericht“ und wählen „nur Beiblatt / keine Noteneingabe“

Nehmen sie nur die inklusiv beschulten Kinder als TeilnehmerInnen auf.
Das neue Fach erscheint dann mit einer „Büroklammer“ in der Fächerliste:

Nun können Sie wie gewohnt unter „Bewertungen“ Texte erfassen. Diese werden dann beim Zeugnisdruck automatisch als Beiblatt ausgegeben:

Klasse 4: Zeugnis / Abschlusszeugnis der Grundschule mit Förderschwerpukt

Sie können den Kindern ein Abschlusszeugnis nach dem Bildungsgang Förderschwerpunkt Lernen oder GENT ausgeben. Die Versetzungsordnung der Grundschule regelt das Bestehen der Grundschule, wenn der Schüler …
in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie im Sachunterricht zweimal mindestens »ausreichend« und einmal mindestens »mangelhaft« erreicht hat. (GrSchulVersV BW § 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 6)
.
Da es aber in den Bildungsgängen mit Förderschwerpunkt Lernen oder GENT keine Versetzung gibt, ist die Definition für „hat das Ziel der Grundschule erreicht“ in Ihrem pädagogischen Ermessensspielraum.

Um InklusionsschülerInnen ein Abschlusszeugnis auf ihrem Bildungsgang zu erzeugen, vermerken Sie bitte in den Schülerdaten (Klassen/Schüler/Fächer > Schüler > bearbeiten)

Alternativ können Sie die Einstellung auch direkt unter „LEBs/Zeugnisse“ in den 4. Klassen auswählen:

Falls Sie kein Abschlusszeugnis ausgeben möchten, müssen Sie ein normales Jahreszeugnisse der Klasse 4 erstellen.
siehe VwV Zeugnisse:
4 Abschlusszeugnis
4.1 Grundschule
Wer das Ziel der Grundschule erreicht hat, erhält ein Abschlusszeugnis der Grundschule, auf dem das Landeswappen in den offiziellen Farben ausgebracht wird. Wird das Ziel der Grundschule nach dem Besuch der Klasse 4 nicht erreicht, ist ein Jahreszeugnis zu erteilen. Satz 2 gilt auch in den Fällen der Nummer 2.2.2 [<< sonderpädagogisches Bildungsangebot in einer allgemeinen Schule] bei zieldifferentem Unterricht.

Wählen Sie dazu bitte „— (normales Zeugnis/LEB)“

Es gibt kein Abgangszeugnis der Grundschule

Es kommt immer wieder der Wunsch von Schulen, den Kindern anstatt des Abschlusszeugnisses ein Abgangszeugnis zu erstellen. Ein Abgangszeugnis der Grundschule wäre falsch und ist deshalb in zeufix auch nicht möglich.
Quellen dazu:
– VwV Zeugnisse 4.1: „Wird das Ziel der Grundschule nach dem Besuch der Klasse 4 nicht erreicht, ist ein Jahreszeugnis zu erteilen
– VwV Zeugnisse 5.1: „Schülerinnen und Schüler, die die Hauptschulabschlussprüfung, die Werkrealschulabschlussprüfung oder die Realschulabschlussprüfung nicht bestanden haben, sowie auf Antrag sonstige Schülerinnen und Schüler, die nach Erfüllung der Pflicht zum Besuch einer auf der Grundschule aufbauenden Schule aus der Schule entlassen werden, ohne das Ziel des Bildungsgangs erreicht zu haben, erhalten ein Abgangszeugnis.“ ← Das trifft für die 4. Klasse Grundschule nicht zu!
– Die öffentlich zugänglichen amtlichen Zeugnismuster für die Grundschule enthalten kein Abgangszeugnis

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