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„Informatik und Medienbildung“ im LEB

Stand 21.04.2026

Die Antwort vom KM ist:

… haben Sie eine Anfrage an das Kultusministerium geschickt bezüglich der Ausweisung des neuen Faches „Informatik und Medienbildung“ im LEB der Gemeinschaftsschule, das in diesem Schuljahr erstmalig in Klasse 5 und 6 unterrichtet wird. Eine Ausweisung der Verbalbeurteilung und des Niveaus (ggf. auch einer Note) für „Informatik und Medienbildung“ auf dem Lernentwicklungsbericht ist vorgesehen. Da zusätzlich das Fach „Biologie, Naturphänomene und Technik“ im LEB entfällt, kann an dieser Stelle „Informatik und Medienbildung“ eingesetzt werden. Die LEB-Vorlagen werden aktuell noch überarbeitet.“

Dies entspricht genau der Vorgehensweise, die wir bereits zum Halbjahr in zeufix eingeführt haben.


Stand: 27.01.2026

Ausgangslage

Mit der neuen Kontingentstundentafel wurde 2025/26 das Fach „Informatik und Medienbildung“ eingeführt. Ein verbindlicher Bildungsplan liegt jedoch noch nicht vor. Aktuell existiert lediglich eine Lesehilfe, die einen Übergang bis zur Einführung des neuen Bildungsplans zum Schuljahr 2027/2028 beschreibt.

Gleichzeitig wurden die amtlichen Muster für Lernentwicklungsberichte (LEB) bislang nicht angepasst.

Warum ist das Fach bereits in Zeufix vorhanden?

Zeufix hat das Fach vorab in den LEB aufgenommen, in der Annahme, dass die amtlichen Muster zeitnah angepasst werden. Ziel war es, Schulen arbeitsfähig zu halten und frühzeitige Eintragungen zu ermöglichen.

Wie ist die Situation bei den Halbjahresinformationen?

Für die Halbjahresinformationen bleibt, so wie es aktuell in Zeufix eingerichtet ist. Damit soll kurz vor dem Druck keine zusätzliche Unruhe entstehen. Das Heißt: Das Fach „Informatik und Medienbildung“ wird im LEB aufgeführt, obwohl es noch nicht im amtlichen Muster vorhanden ist.

Was gilt perspektivisch für das Jahreszeugnis?

Wenn in den Programmeinstellungen der Schule die Option
„LEB nach den amtlichen Vorgaben“ gewählt ist, kann Zeufix das amtliche Muster nicht eigenständig verändern.

Sollte es bis zum Jahresende keine neuen amtlichen LEB-Muster geben, die das Fach „Informatik und Medienbildung“ enthalten, wird der entsprechende Text im amtlichen LEB nicht direkt ausgegeben, sondern auf ein separates Beiblatt ausgelagert und als schuleigener Anhang zum Zeugnis ausgegeben

Dieses Vorgehen entspricht der bisherigen Praxis beim Vorgänger „Basiskurs Medienbildung„.

Gibt es Alternativen für Schulen?

Ja. Unabhängig von den amtlichen Mustern können Schulen in den Programmeinstellungen den Punkt
„Fächerkanon frei konfigurierbar“ wählen.

In diesem Fall:

  • kann „Informatik und Medienbildung“ weiterhin direkt im LEB erscheinen
  • können gleichzeitig nicht benötigte Fächer ausgeblendet werden

Diese Variante ist eine bewusste Abweichung von den amtlichen Mustern und liegt in der Verantwortung der Schule.


Wie ist die Situation bei den Niveaustufen?

Da es noch keinen eigenen Bildungsplan gibt, ist die Niveauzuweisung fachlich nicht eindeutig geregelt.

In der Lesehilfe steht: Bis zur Inkraftsetzung des neuen Bildungsplans zum Schuljahr 2027/2028 behalten die bisherigen Fachpläne für den Basiskurs Medienbildung (Klasse 5) und den Aufbaukurs Informatik (Klasse 7) Gültigkeit. Auf Grundlage dieser Lesehilfe soll ein erster Brückenschlag für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler werden folglich in diesem Zeitraum auf Grundlage der bestehenden Bildungspläne und dieser Lesehilfe unterrichtet.

Da im Bildungsplan zum Basiskurs Medienbildungen Niveaus ausgewiesen werden, bezieht sich die Niveauausweisung im Fach Informatik und Medienbildung auf diese Niveaus.
Eine Rückfrage des Vereinsvorsitzendes des Vereins für Gemeinschaftsschulen beim KM hat ergeben, dass das Fach voll ausweisen müssen, inklusive Niveaustufen.

  • Die Niveaus aus dem Bildungsplan „Basiskurs Medienbildung“ dienen als fachliche Grundlage
  • Damit können in Klasse 5 und 6 Niveaus im Fach „Informatik und Medienbildung“ ausgewiesen werden
  • Zeufix bildet dieses Vorgehen bereits so ab

Eine offizielle, veröffentlichte Klarstellung durch das KM steht jedoch weiterhin aus.

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