Durchsuchen Sie unsere Anleitungen und FAQ Seiten
Bildungsgang ‚Lernen‘ vs. Bildungplan ‚Förderschwerpunkt Lernen‘
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der amtlichen Zeugnisvorlagen für die SBBZ ergibt sich regelmäßig eine Rückfrage zum Ausweisen des Bildungsgangs.
In den amtlichen Vorlagen ist unter „Zeugnis der __ (Schulart)“ die folgenden Zeile vorgesehen:
„Bildungsgang: ______“
Insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, die nach dem Bildungsplan „Förderschwerpunkt Lernen“ unterrichtet werden, kommt es immer wieder zu Diskussionen wie der Bildungsgang im Zeugnis an dieser Stelle korrekt zu benennen ist.
Konkret stehen dabei zwei Varianten im Raum:
– „Bildungsgang: Förderschwerpunkt Lernen“
oder
– „Bildungsgang: Lernen“
Wir haben deshalb direkt beim Kultusministerium nachgefragt und am 09.02.2026 folgende Antwort erhalten:
Die Formulierung auf Zeugnissen von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, der in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule eingelöst wird, ist verbindlich vorgegeben in Ziffer 2.2.1 der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zeugnisse, Halbjahresinformationen, Lernentwicklungsbericht und Schulbericht (VwV Zeugnisse) vom 21. Februar 2019; geändert am 28. Mai 2020. Dort heißt es: „Die Überschrift ‚Zeugnis‘ wird durch die Angabe des jeweils besuchten Bildungsgangs („Bildungsgang: …“) ergänzt, soweit dieser nicht dem Schultyp entspricht.“
Bezogen auf die beiden von Ihnen genannten Varianten kommt nur die zweite in Betracht: „Bildungsgang: Lernen“.
Die Nennung des Bildungsgangs erfolgt ohne „Förderschwerpunkt“. Analog also auch: „Bildungsgang: Geistige Entwicklung“.
Nach Klarstellung durch das Kultusministerium wird der Bildungsgang ohne den Zusatz „Förderschwerpunkt“ ausgegeben. Alle entsprechenden Zeugnisse wurden angepasst.
