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Kann im Titel der Zeugnisse nicht einfach ‚Zeugnis‘ oder ‚Halbjahresinformation‘ stehen – ohne Ausweisung des Förderschwerpunktes unseres SBBZ?
In den neuen amtlichen Vorlagen von 2023 steht bei „d_ ( Schulart)“ nun die Fußnote: „Sofern die Schulart nicht aus dem Namen ersichtlich ist“.
Den Zeugniskopf für Ihre Schule bearbeiten Sie mit Ihrem Admin-Login über Menü: Admin > Schuldaten.
Laut Verordnung muss der Schulname ohnehin die Schulart beinhalten:

Sobald Zeufix erkennt, dass die Daten korrekt eingegeben wurden, werden die Zeugnisse auch mit den verkürzen Titeln gedruckt. Wichtig ist, dass das „Förderschwerpunkt“ im Schulnamen enthalten ist.

Wenn Sie Ihren Schulnamen ohne „Förderschwerpukt“ eingegeben haben, wird der komplette Zeugnistitel ausgeschrieben:

