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Warum wird in Abschluss- und Abgangszeugnissen die Konfession hinter Religionslehre nicht ausgegeben?
Dies ist in der VwV Zeugnisse unter 6.2. geregelt:
“Unter oder neben der Bezeichnung „Religionslehre“ ist in einem Klammerzusatz zu vermerken, in welcher Religionslehre die Schülerin oder der Schüler unterrichtet wurde; dies gilt nicht für Abschluss- und Abgangszeugnisse.“
Dies gilt auch das Abschlusszeugnis der Grundschule in Klasse 4.