Wie können wir helfen?

Durchsuchen Sie unsere Anleitungen und FAQ Seiten

Drucken

Warum wird in Abschluss- und Abgangszeugnissen die Konfession hinter Religionslehre nicht ausgegeben?

Dies ist in der VwV Zeugnisse unter 6.2. geregelt:

Unter oder neben der Bezeichnung „Religionslehre“ ist in einem Klammerzusatz zu vermerken, in welcher Religionslehre die Schülerin oder der Schüler unterrichtet wurde; dies gilt nicht für Abschluss- und Abgangszeugnisse.

Dies gilt auch das Abschlusszeugnis der Grundschule in Klasse 4.

Inhaltsverzeichnis