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Sonderbehandlung von ‘Wahlfach Informatik’ im Abschluss
In Real-, Werkrealschulen und SBBZ mit entsprechenden Bildungsgängen kann das Wahlfach Informatik auch Teil der Hauptschul-, Werkrealschul- oder Realschulabschlussprüfung sein.
In einem Schreiben des Kultusministeriums vom 2. Mai 2022 wird eine Änderung der enstprechenden Prüfungsordnungen angekündigt, die bereits ab dem SJ 2012/0222 Anwendung finden soll.
Die Leistungen im Wahlfach Informatik sollen
- nur auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler in die Berechnung der Prüfungsleistungen und des Durchschnitts einbezogen werden
- unberücksichtigt bleiben, wenn sie zum Nichtbestehen der Prüfung führen würden
- beim HSA auf Wunsch gar nicht ausgewiesen werden
- Es soll im Abschlusszeugnis vermerkt werden, falls die Leistung nicht für den Durchschnitt und das Bestehen der Prüfung berücksichtigt wird
Umsetzung in zeufix
- Die Leistung im ‘Wahlfach Informatik’ wird automatisch nur als maßgebend für die Berechnung des Gesamtdurchnittes gewertet, wenn diese die Note 4 oder besser beträgt und zur Verbesserung des Durchschnittes führt. Einen entsprechenden Text sehen Sie ggf. in den Hinweisen zur Berechnung der Prüfung und auf dem Ausdruck “Notenbekanntgabe”.
- Falls die Note nicht für den Gesamtdurchschnitt berücksichtigt wird, wird dies im Abschlusszeugnis automatisch mit einem Stern (*) und der Fußnote “* Nicht maßgebend für das Bestehen der Abschlussprüfung” ausgewiesen.
- Soll die Note auf Schülerwunsch gar nicht ausgewiesen werden, so entfernen Sie einfach die Teilnahme des Schülers / der Schülerin aus dem Fach ‘Wahlfach Informatik’ oder löschen Sie die Note im 2. HJ.
- Falls der Schülerwunsch der automatischen Entscheidung von zeufix nicht entspricht, können Sie den Schülerwunsch auf der Seite “LEBs/Zeugnisse” explizit angeben. Diese Auswahl erscheint erst, sobald eine Note für “Wahfach Informatik” eingegeben wurde. Eine entsprechende Abfrage erscheint automatisch auf dem Ausdruck “Meldung zur mündlichen Prüfung”