Am 22.3.2021 wurde die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2020/2021 notverkündet.
Die für die Notengebung und die Abschlusszeugnisse relevanten Änderungen wurden bereits in zeufix integriert und sind folgendermaßen umgesetzt:
Projektarbeit in Klasse 9
Art 2 §1 Abs 3: Für Schülerinnen und Schüler, die den Werkrealschulabschluss, den Realschulabschluss oder an der Gemeinschaftsschule die Versetzung auf dem E-Niveau anstreben, entscheidet die Fachkonferenz Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters, ob die Projektarbeit weiter durchgeführt wird. Wird sie nicht weiter durchgeführt, werden bereits erbrachte Teilleistungen bei der Notenbildung im Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung berücksichtigt.
Die Projektarbeit ist für SchülerInnen, die in Klasse 9 den HSA machen, weiterhin Teil der Hauptschulabschlussprüfung.
Für alle anderen SchülerInnen ist die Eingabemaske für die Projektarbeit weiterhin aktiv, aber eine Eingabe ist nicht zwingend notwendig. Falls Daten eingegeben werden, wird ein Zertifikat ausgestellt.
HSA in Klasse 10
Art 2 §5 Abs 3 (3) Wird die Hauptschulabschlussprüfung im Schuljahr 2020/2021 in Klasse 10 der Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule abgelegt, ist die Projektarbeit nicht Teil dieser Prüfung; sie gilt weder als maßgebendes Fach noch als Prüfungsfach. Die Prüflinge benennen spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter aus den maßgebenden Fächern ein Fach, das neben den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als Prüfungsfach gilt. Dieses Fach wird außerdem bei der Berechnung des Durchschnitts der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer doppelt gewichtet.
Für SchülerInnen, die in Klasse den HSA machen entfällt die Notwendigkeit, Daten für die Projektarbeit zu hinterlegen. Sie können trotzdem bereits erbrachte Leistungen für die Projektarbeit eingeben.
Wählen Sie hierfür in der Eingabemaske für die Projektprüfung in der 10. Klasse unter
“LEBs/Zeugnisse” -> Projektprüfung
Die Note wird in diesem Fall weder auf dem Abschlusszeugnis noch auf dem Zertifikat ausgegeben.
Ausgleichsmöglichkeit
Die Wahl des Ausgleichsfaches erfolgt in zeufix automatisch aus allen maßgebenden Fächern (ohne die Prüfungsfächer) zum Vorteil des Schülers/der Schülerin (bestmöglicher Durchschnitt).
Das automatisch ausgewählte Fach wird (sobald die Gesamtleistung berechnet werden kann) auf dem Ausdruck “Notenbekanntgabe” vermerkt. Falls Sie eine Dokumentation wünschen, können Sie diesen Ausdruck vom Schüler gegenzeichnen lassen.
Prüfung auf das Bestehen der Prüfung / Berechnung des Durchschnitts
Alle Berechnungen erfolgen automatisch und werden detailliert auf der Seite “LEBs/Zeugnisse” und in der Notenbekanntgabe ausgegeben.
Fächer ohne Leistungsfeststellungen (HSA und RSA)
Im Gegensatz zum SJ 2019/20 gibt es keine Regelung über die Möglichkeit, Fächer ohne Leistungsfeststellung im Abschlusszeugnis auszugeben.
Aktuell müssen Sie davon ausgehen, dass für alle Fächer Leistungen festgestellt werden müssen.
Änderung der HSAPO
Am 3. März 2020 wurde durch ein Schreiben des KMs (AZ 31-6610.0/133) Änderungen an §13 der HSAPO angekündigt, die bereits im SJ 2019/20 vorgriffsweise Anwendung finden sollten:
Auf Nachfrage, ob die Änderungen auch im SJ 2020/21 angewendet werden sollen, wurde uns vom KM mitgeteilt:
"Die rechtstechnische Umsetzung der Anpassung von § 13 Absatz 5 HSAPO wird [...] außerhalb der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung erfolgen und voraussichtlich im April 2021 veröffentlicht werden. Jedenfalls ist die geplante Änderung von § 13 Absatz 5 HSAPO auch für das SJ 2020/21 anzuwenden."
Daher sind diese Änderungen bereits Bestandteil der Prüfungsberechnungen in zeufix.
Update: Die Änderungen der Prüfungsordnung wurde in K.u.U. vom 7.6.2021 S. 95f veröffentlicht. Die Umsetzung in zeufix ist bereits erfolgt (s.o.).