Die für die Notengebung und die Abschlusszeugnisse relevanten Änderungen wurden bereits in zeufix integriert und sind folgendermaßen umgesetzt:
Hauptschulabschlussprüfung
Projektarbeit
"Eine ordnungsgemäße Durchführung der Projektarbeit kann nicht mehr für alle Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden, deshalb entfällt die Projektarbeit in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit. Auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit ist nicht Teil der Prüfungsleistung. Es kann jedoch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden. ... Die Projektarbeit gilt in diesem Schuljahr weder als Prüfungsfach noch als maßgebendes Fach. Sie wird im Abschlusszeugnis nicht mit einer Note ausgebracht."
Die Eingabemaske für die Projektarbeit ist weiterhin aktiv. Falls Daten eingegeben wurden, wird ein Zertifikat ohne Note ausgestellt. Evtl. eingegebene Noten werden nicht berücksichtigt und im Zeugnis auch nicht ausgedruckt.
Klasse 10 – Übernahme der themenorientierten Projektprüfung aus dem SJ 2018/19
"Die im Schuljahr 2018/2019 in Klasse 9 durchgeführte "Themenorientierte Projektprüfung" kann als Prüfungsteil für die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 im Schuljahr 2019/2020 übernommen werden (vgl. 6. „Ermittlung des Prüfungsergebnisses“)."
Wählen Sie hierfür in der Eingabemaske für die Projektprüfung in der 10. Klasse unter
“LEBs/Zeugnisse” -> Projektprüfung
“Die Projektprüfung bzw. Projektarbeit wurde in Klasse 9 durchgeführt.”
Wenn diese Auswahl gewählt wurde, wird ein Zertifikat mit Note ausgestellt und die Note wird auch im Abschlusszeugnis aufgeführt. Zusätzlich kann die Note der Projektprüfung als Ausgleichsmöglichkeit (s.u.) gewählt werden.
Ausgleichsmöglichkeit
"Die dadurch entfallende Ausgleichsmöglichkeit für die Prüfungsfächer wird auf folgende Weise kompensiert: - Die Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 9 den Hauptschulabschluss anstreben, wählen nach der schriftlichen Prüfung aus den maßgebenden Fächern ein Fach aus, das anstatt der Projektarbeit als Prüfungsfach gilt. - Für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstreben und die „Themenorientierte Projektprüfung“ bereits im Schuljahr 2018/2019 abgelegt haben, gilt folgende Wahlmöglichkeit: Sie können entscheiden, ob für sie entweder die Note der „Themenorientierten Projektprüfung“ oder die Note eines Fachs aus den maßgebenden Fächern als Prüfungsfach zählt. Dieses Fach bzw. diese Note wird außerdem für die Berechnung des Durchschnitts der Gesamtleistungen der maßgebenden Fächer doppelt gewichtet."
Die Wahl des Ausgleichsfaches erfolgt in zeufix automatisch aus allen maßgebenden Fächern (jedoch ohne die Prüfungsfächer) zum Vorteil des Schülers/der Schülerin (bestmöglicher Durchschnitt).
Das automatisch ausgewählte Fach wird (sobald die Gesamtleistung berechnet werden kann) auf dem Ausdruck “Notenbekanntgabe” vermerkt. Falls Sie eine Dokumentation wünschen, können Sie diesen Ausdruck vom Schüler gegenzeichnen lassen.
Prüfung auf das Bestehen der Prüfung / Berechnung des Durchschnitts
Alle Berechnungen erfolgen automatisch und werden detailliert auf der Seite “LEBs/Zeugnisse” und in der Notenbekanntgabe ausgegeben.
Realschulabschlussprüfung
"Die in der ordentlichen Realschulschulabschlussprüfung vorgesehene fächerübergreifende Kompetenzprüfung findet nicht statt. Die Schülerinnen und Schüler wählen nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung unter den maßgebenden Fächern und Fächerverbünden ein Fach oder einen Fächerverbund, das oder der für die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer und Fächerverbünde sowie den Noten der Kernfächer doppelt gewichtet wird, und benennen dieses Fach oder diesen Fächerverbund spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schulleiter."
Die Eingabemöglichkeit der FüK wird in diesem Schuljahr ausgeblendet.
Die Wahl des Ausgleichsfaches erfolgt in zeufix automatisch aus allen maßgebenden Fächern (inklusive der Prüfungsfächer) zum Vorteil des Schülers/der Schülerin (bestmöglicher Durchschnitt).
Das automatisch ausgewählte Fach wird (sobald die Gesamtleistung berechnet werden kann) auf dem Ausdruck “Notenbekanntgabe” vermerkt. Falls Sie eine Dokumentation wünschen, können Sie diesen Ausdruck vom Schüler gegenzeichnen lassen.
Prüfung auf das Bestehen der Prüfung / Berechnung des Durchschnitts
Alle Berechnungen erfolgen automatisch und werden detailliert auf der Seite “LEBs/Zeugnisse” und in der Notenbekanntgabe ausgegeben.
Fächer ohne Leistungsfeststellungen (HSA und RSA)
"Für die Ausstellung der Zeugnisse sowie Lernentwicklungsberichte werden keine neuen Zeugnismuster erstellt. Stattdessen bitten wir darum, bei fehlenden Leistungsfeststel- lungen in den Klassenstufen 5 bis zur Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe 10 bzw.11 einen Strich im betreffenden Fach bzw. Prüfungsteil einzutragen und hierzu folgenden Zusatz unter Bemerkungen aufzunehmen: "In / Im ...... fanden keine Leistungsfeststellungen statt." (Schreiben Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 12. Mai 2020)
Dies könnte so interpretiert werden, dass in den Abschlusszeugnissen nicht alle (Neben-)Fächer eine Note erhalten, sofern sie nur im 2. HJ unterrichtet werden und im 2. HJ keine Leistungsfeststellung stattfand bzw. in den Wochen nach Pfingsten noch stattfinden wird.
Nachfragen von mehreren Schulen bei unterschiedlichen SSAs ergaben widersprüchliche Auslegungen, ob nun auch Abschlusszeugnisse mit fehlenden Noten ausgestellt werden dürfen oder nicht.
Das Schreiben von Herrn Ministerialdirigent Lazaridis an die Schulleitungen der allgemein bildenden öffentlichen Schulen vom 26. Juni 2020 u.a. zur Zeugniserteilung, regelt für die Jahreszeugnisse und Schulberichte und die schriftliche Information zu den Leistungen im Lernentwicklungsbericht, dass alle Leistungen heranzuziehen sind, die während des ganzen Schuljahres erbracht wurden (§ 3 Absatz 1 NVO). Dies sind im aktuellen Schuljahr insbesondere die von den Schülerinnen und Schülern im ersten Schulhalbjahr und in den ersten Wochen des zweiten Schulhalbjahres erbrachten Leistungen. Im Regelfall ist es daher möglich, auf dieser Grundlage ein Zeugnis, einen Schulbericht oder Lernentwicklungsbericht zu erstellen, auch wenn dort mitunter deutlich weniger Leistungen einfließen, als dies in den vergangenen Schuljahren der Fall war. Sofern es jedoch ausnahmsweise nicht möglich ist, eine Note zu bilden oder einen Bericht zu erstellen, weil keine Leistungsfeststellungen erfolgen konnten, ist bei dem jeweiligen Fach im Zeugnis, Schulbericht oder Lernentwicklungsbericht ein Strich auszubringen und unter Bemerkungen der Zusatz "In/Im ... fanden keine Leistungsfeststellungen statt." In den Lernentwicklungsberichten der Gemeinschaftsschule kann dieser Zusatz auch gleich im betreffenden Fach eingetragen werden. Diese Regelung gilt auch für die Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, Werkrealschulabschluss und Realschulabschluss.
In zeufix können Sie auch in den Prüfungsklassen im Schuljahr 2019/20 anstatt der Note
auswählen. Die Berechnung des Abschlusses und der Durchschnittsnoten erfolgen dann ohne dieses Fach. Der Entsprechende Hinweis unter “Bemerkungen” wird automatisch eingefügt.