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Ich habe gehört, dass wir in Zukunft ASV nutzen müssen. Dürfen wir zeufix dann überhaupt noch verwenden?

ASV ist unserer Kenntnis nach nur als Schulverwaltungsprogramm verbindlich, nicht jedoch für die Erstellung von Zeugnissen.

Das KM schreibt dazu in Hinweise zur Änderung des Schulgesetzes:
” Schulverwaltungssoftware „Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg“ (ASV-BW) wird verpflichtend
Gemäß § 116 SchG neu sind die öffentlichen Schulen verpflichtet, die Module der Schulverwaltungssoftware ASV-BW zu nutzen und diese auch für die Durchführung der amtlichen Schulstatistik einzusetzen. Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in ASV-BW keine Funktionalität bereitgestellt ist, kann insoweit auch eine andere Software genutzt werden.
Zukünftig muss also jede Schule ASV-BW zur Verwaltung ihrer Schule einsetzen. Sofern ASV-BW einen Aspekt nicht abbildet z. B. die Erstellung von Stundenplänen, darf für diesen Zweck eine andere Software eingesetzt werden.”

Das Schulgesetz (SchG) regelt in §116 ab dem 1.8.2022:
“§ 116 Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹
(1) Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, die Module der Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ zu nutzen und für die Durchführung der amtlichen Schulstatistik die Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden- Württemberg‹ einzusetzen. Soweit für bestimmte Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltungssoftware ›Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg‹ keine Funktionalitäten bereitgestellt werden, ist insoweit auch die Nutzung anderer Software zulässig.

Zeufix bietet Ihnen eine Fülle von Funktionalitäten, die in ASV nicht möglich sind.

Für Zeugnisse regelt die VwV Zeugnisse (2.1), dass die amtlichen Muster verwendet werden müssen, die “[…] allgemein zugänglich über die Internetseite der „Amtlichen Schulverwaltung Baden-Württemberg“ (ASV-BW) abrufbar sind . Diese Muster werden natürlich von zeufix als Grundlage für die Zeugnisse und Berichte verwendet und bei Änderungen auch zukünftig angepasst.
Sollten Zeugnisdaten Gegenstand von Statistikmeldungen sein, die Sie über ASV abgegeben müssen, so werden diese in zeufix für Sie entsprechend aufbereitet und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. (z.B. Statistikmeldungen für die HS- und RS-Abschlussprüfungen)

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